Gibt die zusätzlichen Informationen an, die für Intrastat-Berichte erforderlich sind. Alle Unternehmen innerhalb der EU sind verpflichtet, Auskunft über ihre Handelsaktivitäten mit anderen EU-Ländern/-Regionen zu geben.
In der Anwendung können Sie das Fenster Intrastat Buch.-Blattzeile für diese Berichterstattung verwenden. Sie können die Posten entweder selbst eingeben oder sie von der Anwendung eintragen lassen, indem Sie im Fenster "Intrastat Buch.-Blatt" auf "Aktionen", "Posten holen" klicken. Die Anwendung importiert dann ausschließlich Posten aus der Tabelle Artikelposten. Wenn auch Sachposten vorliegen, die in den Intrastat-Bericht aufgenommen werden müssen (z.B. Auslandseinkäufe von Büromaterial für den Eigenbedarf aus einem anderen EU-Land/einer anderen EU-Region), müssen Sie diese Posten manuell eingeben.
Das vollständige Intrastat Buch.-Blatt kann entweder als Datei auf Diskette gespeichert oder als Bericht gedruckt werden.
Damit die Artikelposten beim Einlesen in die Intrastat Buch.-Blattzeile die richtigen Daten enthalten, müssen Sie die Daten zu den Zollpositionen im Fenster "Zollpositionen" eingegeben haben.
Von den Zoll- und Steuerbehörden ist ein achtstelliger Artikelcode für verschiedene Artikelarten vorgeschrieben. Ermitteln Sie die Codes der Artikel, mit denen gehandelt wird, und geben Sie diese im Fenster Zollpositionen ein.
Richten Sie im Fenster "Zollpositionen" alle von Ihnen benötigten Codes ein. Wenn Sie die Codes eingerichtet haben, geben Sie diese auf der Artikelkarte im Feld Zollpos. ein. Darüber hinaus müssen Sie das Feld Nettogewicht auf der Artikelkarte ausfüllen.
Die Angabe der Codes auf der Artikelkarte muss vor der Buchung erfolgen.
Wenn Sie den Batchauftrag Intrastat Art.-Posten holen verwenden möchten (indem Sie im Fenster "Intrastat Buch.-Blatt" auf "Aktionen", "Posten holen" klicken), müssen Sie ebenfalls die Fenster "Länder/Regionen", "Verkehrszweige" und "Art des Geschäftes" ausfüllen.