MwSt. ist eine Transaktionssteuer, die vom Endbenutzer gezahlt wird, der ein Verbraucher oder ein Unternehmen sein kann. Sie richten MwSt. ein, um den MwSt.-Prozentsatz festlegen, um für folgende Szenarios Berechnungen durchzuführen:

Wenn Sie MwSt. einrichten, müssen Sie die folgenden allgemeinen Schritte ausführen:

Hinweis
Die Verfahren für die Einrichtung von MwSt.-Buchungsgruppen (Geschäfts- und Produktgruppen) ähneln den Verfahren zur Einrichtung allgemeiner Buchungsgruppen. Weitere Informationen finden Sie unter Anlagenbuchungsgruppen einrichten.

Einrichtung von MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen

Sie erstellen MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppencodes für Debitoren und Kreditoren.

Mithilfe von MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppencodes wird festgelegt, wie die MwSt. gemäß dem an der Transaktion beteiligten Debitor oder Kreditor berechnet und gebucht wird. Die MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe kann beispielsweise beschreiben, wo sich der Debitor oder Kreditor befindet.

Verwenden sie aussagekräftige Codes, an die Sie sich leicht erinnern können, z. B. "EU", "Nicht-EU" oder "Übersee". Der Code muss eindeutig sein. Sie können denselben Code nicht zweimal in einer Tabelle verwenden. Sie können beliebig viele Codes einrichten.

Weitere Informationen finden Sie unter So geht's: MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen einrichten.

Einrichtung von MwSt.-Produktbuchungsgruppen

Sie erstellen MwSt.-Produktbuchungsgruppencodes für Artikel und Ressourcen.

Mithilfe der MwSt.-Produktbuchungsgruppencodes wird die Berechnung und Buchung der MwSt. gemäß der Art des gekauften Artikels oder der Art der verkauften Ressourcen bestimmt.

Verwenden Sie Codes, die Sie sich leicht merken können und die die Produktbuchungsgruppe beschreiben, wie zum Beispiel "MwSt.0" für Verkäufe oder Käufe ohne MwSt., "MwSt.10" für Verkäufe oder Käufe mit 10 % MwSt., "MwSt.25" für Verkäufe oder Käufe mit 25 % MwSt.

Weitere Informationen finden Sie unter Gewusst wie: Erstellen einer MwSt-Kombinationseinrichtung sowie unter So geht's: MwSt.-Produktbuchungsgruppen einrichten.

Kombinationen für die Einrichtung der MwSt.-Buchungsmatrix eingeben:

Sie verwenden das Fenster MwSt.-Buchungsmatrix Einrichtung, um Kombinationen aus MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen und MwSt.-Produktbuchungsgruppen einzurichten.

Für jede Kombination können Sie den MwSt.-Prozentsatz, die MwSt.-Berechnungsart und die Sachkontonummern für die Buchung der MwSt. angeben, die mit den Einkaufs- und Verkaufssteuern und der Erwerbssteuer verknüpft ist. Sie können auch angeben, ob die MwSt. neu berechnet wird, wenn Skonto angewendet oder erhalten wird.

Sie können so viele Kombinationen wie notwendig eingeben. Wenn Sie MwSt.-Buchungsmatrixeinrichtungen mit ähnlichen Attributen in Gruppen zusammenfassen möchten, können Sie für jede Gruppe ein MwSt.-Kennzeichen erstellen und das Kennzeichen dann den Gruppenmitgliedern zuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter So geht's: Kombinationen aus MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen und MwSt.-Produktbuchungsgruppen einrichten, Gewusst wie: Erstellen einer MwSt-Kombinationseinrichtung sowie unter MwSt.-Berechnungsart.

Zuweisen von MwSt.-Buchungsgruppen

Nachdem die Einrichtung der MwSt.-Buchungsgruppen abgeschlossen ist, müssen Sie diese den Sachkonten, Debitoren und Kreditoren sowie Artikeln und Ressourcen zuweisen.

Statt diese Gruppen manuell Konten zuzuweisen, können Sie standardmäßige MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen in allgemeinen Geschäftsbuchungsgruppen und standardmäßige MwSt.-Produktbuchungsgruppen in allgemeinen Produktbuchungsgruppen einrichten. Der relevante Code wird dann automatisch als MwSt.-Geschäfts- oder -Produktbuchungsgruppe eingefügt, wenn Sie die betreffende Geschäfts- oder Produktbuchungsgruppe einem Debitor oder Kreditor, einem Artikel oder einer Ressource zuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Themen:

Erwerbsbesteuerung für den Handel zwischen EU-Ländern/-Regionen verwenden

Firmen innerhalb der EU müssen Erwerbssteuer abführen, wenn Sie Handel mit anderen Firmen innerhalb der EU treiben. Die Regel gilt für Einkäufe aus EU-Ländern/-Regionen und Verkäufe an EU-Länder/-Regionen.

Hinweis
Diese Regel gilt für den Handel mit Unternehmen, die in einem anderen EU-Land/in einer anderen EU-Region als umsatzsteuerpflichtig registriert sind. Wenn Sie direkt mit Verbrauchern in anderen EU-Ländern/-Regionen Geschäfte tätigen, sollten Sie sich bei den Steuerbehörden über die geltenden Regeln für die MwSt. informieren.

Einkäufe aus EU-Ländern/-Regionen

Wenn Sie einen Einkauf bei einem Kreditor in einem anderen EU-Land/einer anderen EU-Region buchen, muss die MwSt. mit dem in Ihrem Land gültigen Satz berechnet werden. In der MwSt.-Abrechnung wird der MwSt.-Betrag zur MwSt. für Inlandsumsätze und zur MwSt. für Inlandskäufe addiert. Das bedeutet, dass sich die berechnete MwSt. nicht auf die MwSt.-Verbindlichkeiten auswirkt.

Sie müssen den Wert der Einkäufe aus EU-Ländern/-Regionen (die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsteuer) separat auf der MwSt.-Abrechnung ausweisen.

Um MwSt. bei Einkäufen aus EU-Ländern/-Regionen korrekt zu berechnen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Richten Sie die Kombinationen MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt.-Produktbuchungsgruppe mit Erwerbsbesteuerung im Feld MwSt.-Berechnungsart ein. Sie müssen auch das Sachkonto eingeben, auf das die Erwerbssteuer im Feld Erwerbssteuerkonto gebucht wird.
  • Weisen Sie die MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen im Feld MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe auf der Kreditorenkarte jedes EU-Kreditors zu. Sie sollten auch die USt-IdNr. des Kreditors im Feld USt-IdNr. im Inforegister Außenhandel eingeben.

Wenn Sie einen Einkauf bei einem Kreditor aus einem anderen EU-Land/einer anderen EU-Region buchen, wird der MwSt.-Betrag berechnet, das Vorsteuerkonto belastet und der Betrag dann auf dem Erwerbssteuerkonto gutgeschrieben. Es wird ein MwSt.-Posten erstellt, der die MwSt.-Bemessungsgrundlage (den Einkaufspreis vor MwSt.) enthält und angibt, dass es sich bei dem Betrag um einen Erwerbssteuerbetrag handelt.

Verkäufe in EU-Ländern/-Regionen

Auf Verkäufe an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Ländern/-Regionen wird keine MwSt. berechnet. Der Wert derartiger Verkäufe an EU-Länder/-Regionen muss separat auf der MwSt.-Abrechnung ausgewiesen werden.

Um MwSt. bei Verkäufen in EU-Länder/-Regionen korrekt zu berechnen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Richten Sie eine Zeile für Verkäufe mit den gleichen Informationen ein, wie zuvor für Einkäufe beschrieben. Wenn im Fenster MwSt.-Buchungsmatrix Einrichtung bereits Zeilen für Einkäufe aus EU-Ländern/-Regionen eingerichtet wurden, können Sie diese Zeilen auch für Verkäufe verwenden.
  • Weisen Sie die MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen im Feld MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe auf dem Inforegister Fakturierung der Debitorenkarte jedes EU-Debitors zu. Sie sollten auch die USt-IdNr. des Debitors im Feld USt-IdNr. im Inforegister Außenhandel eingeben.

Wenn Sie einen Verkauf an einen Debitor in einem anderen EU-Land/einer anderen EU-Region buchen, wird der MwSt.-Betrag berechnet und ein MwSt.-Posten mit Informationen zur Erwerbssteuer und zur MwSt.-Bemessungsgrundlage (der zur Berechnung der MwSt. verwendete Betrag) erstellt. Auf die MwSt.-Konten in der Finanzbuchhaltung werden keine Posten gebucht.

Machen Sie sich mit der MwSt.-Rundung für Belege vertraut.

Beträge in Belegen, die noch nicht gebucht sind, werden gerundet und auf eine Weise angezeigt, die der endgültigen Rundung bereits gebuchter Beträge entspricht. Die MwSt. wird für einen vollständigen Beleg berechnet, d.h., dass MwSt., die in dem Beleg berechnet wird, auf der Summe aller Zeilen mit derselben MwSt.-ID im Beleg basiert.

Siehe auch