Im Rahmen der Debitorenverwaltung muss auch geprüft werden, ob fällige Beträge pünktlich bezahlt werden. Bei Debitoren mit überfälligen Zahlungen muss entschieden werden, wann und auf welche Weise eine Mahnung gesendet wird. Darüber hinaus können ggf. Gebühren oder Zinsen erhoben werden.
Mithilfe von Mahnungen können Debitoren auf überfällige Beträge aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus können Mahnungen zum Berechnen von Zinsen oder Zuschlägen verwendet werden.
Mithilfe von Zinsrechnungen werden Debitoren über Zinsen und Zuschläge informiert, ohne die überfälligen Beträge anzumahnen.
Optional kann auch ein Kontoauszug als Erinnerung versendet werden.
Es stehen eine Reihe von Berichten zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie bei Debitoren auf dem Laufenden bleiben können.
Die folgende Tabelle enthält eine Abfolge von Aufgaben sowie Links zu den entsprechenden Themen, in denen diese Aufgaben erläutert werden. Die Aufgaben sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie in der Regel ausgeführt werden.
Aufgabe | Informationen |
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Berechnen von Zinsen oder Zuschlägen auf überfällige Beträge und Erstellen einer Zinsrechnung | |
Erinnern von Debitoren an überfällige Beträge (mit oder ohne Zinsen oder andere Zuschläge) | |
Drucken von Kontoauszügen, um Debitoren von ihrem Kontostand in Kenntnis zu setzen | |
Drucken von Berichten zum Verwalten überfälliger Debitoren |